2019 feiert die Welt 30 Jahre Kinderrechte! Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20.11.1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
Kinderrechte sind speziell auf Kinder und Jugendliche angepasste Menschenrechte. Als heranwachsende Erwachsene haben sie nicht die Möglichkeit, sich selbst zu schützen. Deswegen müssen Kinder und Jugendliche besonders geschützt werden.
Es war ein langer Weg bis zur Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1989. Über viele Jahrhunderte (bis hin in die Neuzeit) wurde das Kind als Besitz seiner Eltern angesehen. Diese bestimmten über sein Leben, seine Ausbildung und Arbeitskraft.
Mit der fortschreitenden Industrialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der Einführung der Schulpflicht veränderte sich auch das Verständnis von Kindheit.
Das führte dazu, dass schon früh diverse völkerrechtliche Verträge zum Schutz und zur Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zustande kamen. Die Pädagogin Ellen Key erklärte 1902 das 20. Jahrhundert zum 'Jahrhundert des Kindes'.
Am 20. November 1989 beschlossen die UN-Vertreter und -Vertreterinnen (nach zehnjähriger (!) gemeinsamer Arbeit) die Kinderrechtskonvention – ein Dokument, das die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen betont. Sie ist das wichtigste internationale Instrument zur Umsetzung der Kinderrechte.
Der Kinderrechtskonvention sind mehr Staaten beigetreten als allen anderen UN-Konventionen, nämlich alle Mitgliedsstaaten mit Ausnahme der USA.
Die 54 Artikel der Kinderrechtskonvention legen auf 20 Seiten Versorgungs-, Schutz- und Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche fest, zu deren Einhaltung sich alle Staaten verpflichten.
Die UN-Kinderrechtskonvention hat dazu beigetragen, dass sich das Leben für Kinder und Jugendlichen in vielen Bereichen verbessert hat: Mehr Investitionen, bessere Schutzgesetze und breite Aufklärung haben Kindern und Jugendlichen Chancen und Perspektiven eröffnet.
Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland offiziell seit 1992 – vollständig umgesetzt ist sie aber immer noch nicht. Insbesondere bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtssprechung werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen noch viel zu wenig berücksichtigt.
Zudem ist das Wissen über Kinderrechte nicht sehr verbreitetet. Dabei müssten Kinder und Jugendliche eigentlich ihre Rechte kennen und verstehen, um sie einfordern und durchsetzen zu können.
Hier findest du weitere Infos zum Thema Kinderrechte:
- UNICEF
- Deutsches Kinderhilfswerk
- Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke
- Seit Herbst 2018 hat sich eine Initiative (aus rund 50 Organisationen) der Zivilgesellschaft gegründet, um die Dringlichkeit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu verdeutlichen.
- Nur wer die eigenen Rechte kennt, kann sich für sie stark machen. Deshalb haben die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und Schüler*innen der Peter-Ustinov-Schule (Charlottenburg) die jugendgerechte Audio-Datei „Kinderrechte“ produziert. (Dauer: 00:11:01)