Gaming-Riese Electronic Arts hat einen neuen Teil des Ego-Shooters „Battlefield“ veröffentlicht. Überraschenderweise gab es eine Freigabe ab 16 Jahren. Wir haben mal nachgefragt, wie die Jugendfreigabe zustande kommt.
VON OLIVER MATTUTAT
Am 15. November war es dann offiziell so weit. EA veröffentlicht „Battlefield V“ („FÜNF“). Nach mehrmaligem Verschieben ist es nun erhältlich. Im neuen Teil des Ego-Shooters dreht sich alles natürlich um Krieg. In dieser Ausgabe befinden sich die Spieler*innen in den Grausamkeiten des 2. Weltkriegs. Sonst gibt es viel Gewohntes. Es gibt einen Single- und einen Multiplayer-Modus.
Im Singleplayer-Modus schlüpft man in die Rollen von vier Menschen, die den 2. Weltkrieg an unterschiedlichen Handlungsorten und aus unterschiedlichen Perspektiven erlebt haben: ein britischer Marine, ein senegalesischer Soldat, ein deutscher Panzerfahrer und eine junge norwegische Widerstandskämpferin. Richtig überragend ist der Storymodus jedoch nicht.
Umso besser ist dafür der Multiplayer-Modus. Besonders fällt im Gegensatz zu anderen Shootern auf, dass nicht die Kills am meisten belohnt werden, sondern gutes Team-Play. Jede Aktion, die deinem Team hilft, wird vom Spiel honoriert. So wird das Team-Play immens gestärkt.
Und auch grafisch ist das Spiel wieder sehr realitätsnah.
Auch EA springt auf den Battle-Royale-Hype auf. Bei Battlefield heißt der Modus Firestorm. Doch bis man den spielen kann, wird man sich noch gedulden müssen. Vor 2019 wird er nicht mehr erscheinen. Wie er dann endgültig aussehen wird, wird sich zeigen.
Eine große Überraschung gibt es, wenn man auf das Cover des Spiels schaut. Dort prangert: „Freigegeben ab 16 Jahren.“
Schon der letzte Teil war für Jugendliche freigegeben, wir berichteten. Auch damals kam das eher überraschend. Wir wollten es genau wissen und haben mal bei der zuständigen Stelle nachgefragt. Zuständig für die Alterskennzeichnung sind die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden der 16 Bundesländer. Die USK, die man vom Aufdruck kennt, sorgt für die technischen und organisatorischen Abläufe der Prüfsitzungen.
Zur Einordnung von Battlefield V sagt man uns:
„,Battlefield V‘ erhielt die Kennzeichnung ‚freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG‘. Das Spiel führt die Spielenden mit wuchtigen Bildern in die Zeit des 2. Weltkriegs, ist dabei aber deutlich kriegskritisch und verzichtet auf drastische Bilder von Verwundungen. Zwar wirken die Spielenden aus einer Ego-Perspektive an den virtuellen Gefechten des Krieges mit und können dabei zahlreiche Gegnerfiguren mit unterschiedlichen Waffen eliminieren. Allerdings sind diese Gewalthandlungen stets durch die glaubwürdig inszenierte Hintergrundgeschichte motiviert.“
Die kriegskritische Inszenierung und der Verzicht auf drastische Darstellungen wiegen am meisten. Außerdem gehe man davon aus, dass 16-Jährige dies verarbeiten könnten.
Doch das kurz zuvor erschienene „Call Of Duty - Black Ops 4“ erhielt keine Jugendfreigabe. Das erklärt man uns so:
„Das Spiel ‚Call of Duty: Black Ops 4‘ erhielt keine Jugendfreigabe, ist also ‚ab 18 Jahren‘. Im Multiplayer- und im Battle-Royale-Modus werden Auseinandersetzungen mit modernen Waffen ausgetragen. Die Spielaufträge werden dabei durch die Szenarien vorgegeben und können von älteren Jugendlichen als Wettbewerb gerahmt werden. Das Spiel erfordert von den Spieler*innen Reaktionsschnelligkeit, Geschick, Taktik und Teamplay. Gewaltdarstellungen dienen der Treffervisualisierung, beinhalten aber keinen besonderen Schauwert.
Im Gegensatz dazu sind die Gewaltdarstellungen im Zombie-Modus sehr viel detaillierter und drastischer. In diesen Kämpfen mit einer hohen Gegnerdichte, können gezielt und häufig Verstümmelungen herbeigeführt werden.“
Unnötig brutale Gewalt ist hier das Urteil der Prüfer*innen - also keine Jugendfreigabe.
Auch wenn die Geschehnisse in „Battlefield V“ sehr real wirken, verzichtet der Entwickler darauf, es zu übertreiben, durch den kriegskritischen Rahmen im Singleplayer ist die Altersfreigabe durchaus verständlich.