Jedes Kind hat Rechte!

„Kinderrechte“ dieses Wort kennt jeder, doch was steckt eigentlich dahinter? Anlässlich des Internationalen Kindertags bin ich dieser Frage nachgegangen. Denn der 1. Juni ist nicht nur ein Feiertag für Kinder. Er ist zugleich ein politischer Tag, an dem die Bedürfnisse von Kindern in das öffentliche Bewusstsein rücken sollen.

„Kinderrechte“ damit werden im Allgemeinen die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Diese Rechte wurden weltweit am 20.11.1989 von der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und werden bis heute von den meisten Staaten der Erde eingehalten. Diese Kinderrechte gelten für jedes Kind von der Geburt bis zu dem 18. Lebensjahr. Die Kinderrechte sind in 54 Artikeln aufgelistet.

In Deutschland sind die Kinderrechte sehr wichtig, deshalb hat wohl jeder schon einmal von ihnen gehört. Aber in anderen Ländern haben Kinder keine oder nur sehr wenige Rechte. Sie werden zum Beispiel zur Arbeit auf Feldern missbraucht und können deshalb nicht zur Schule gehen. Um dieses zu vermeiden gibt es die Kinderrechte.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges hat sich Deutschland stark gewandelt, auch was die Kinderrechte betrifft. Kinder werden heute rechtlich nicht mehr als Objekte, sondern als Subjekte, d.h. Träger eigener Rechte anerkannt. Man legte es damals bei der Erziehung im Nationalsozialismus vom Säuglingsalter auf die Härte an. Man wollte den Willen des Kindes brechen und den Kindern rassistische Inhalte vermitteln.

Seit dem Inkraftsetzen des Grundgesetzes für die Bundes Republik Deutschland 1949 gab es erste auf Kinder bezogene Rechte, unter anderem den Schutz der Familie und das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit! Offiziell blieben die Kinder jedoch unerwähnt.

In den 1970er Jahren begann die große Diskussion um die antiautoritäre Kinder Erziehung und somit auch um die Kinderrechte. Daraus folgte dann 1973 das Verbot der körperlichen Züchtigung an bundesdeutschen Schulen. In der DDR war dieses bereits seit 1949 untersagt.

Erstmals wurde 1980 ein Mitspracherecht von Kindern und Jugendlichen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Durch die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach der deutschen Wiedervereinigung wurden Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte verstanden.

Die heutigen 54 Kinderrechte stehen in der UN-Kinderrechtskonvention. Ich habe euch hier nun einmal 10 wichtige aufgeschrieben:

  1. Kinder haben das Recht auf Bildung.
  2. Kinder haben das Recht auf elterliche Fürsorge.
  3. Kinder haben das Recht auf Mitsprache.
  4. Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
  5. Kinder haben das Recht auf Spiel und Freizeit.
  6. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Ausbeutung.
  7. Kinder haben das Recht auf Schutz vor Krieg.
  8. Kinder haben das Recht auf Religion.
  9. Kinder haben das Recht auf Leben und Überleben.
  10. Kinder haben das Recht auf Gleichberechtigung.

Liebe Grüße aus dem FEZ eure Anna :)

Quelle: fezblogger.de

FEZblogger

Das sind die Kinder- und Jugendreporter*innen des FEZ-Berlin, die unter medienpädagogischer Begleitung selbstständig spannende Reportagen und Kritiken über FEZ-Veranstaltungen verfassen und dazu passende Interviews führen. Außerdem bloggen sie auch über die verschiedenste Themen, die sie aktuell beschäftigen. Mehr Informationen findest du auf fezblogger.de!