Selber machen, aber wie?

Unterschriften sammeln, einen Informationsstand in der Stadt organisieren, eine Demonstration anmelden oder eine Petition einreichen – es gibt viele Wege, die eigenen Ideen in die Gesellschaft zu tragen. Wir haben uns in den Ämtern Berlins umgehört und geben euch hier einen kleinen Wegweiser durch den Behördendschungel.

Zuständigkeit klären

Als ersten Schritt sollte festgestellt werden, welches Amt in dem Bezirk, in dem ihr eine Aktivität durchführen wollt, verantwortlich ist. Dies ist nicht in allen Bezirken einheitlich, da der Prozess noch nicht abgeschlossen ist, in dem die Aufgaben der Berliner Bezirksämter vereinheitlicht werden sollen. Außerdem hängt die Zuständigkeit auch davon ab, wo eine Veranstaltung stattfinden soll – auf einer Grünfläche oder auf öffentlichem Straßenland (dazu siehe auch unten "Einführung - Negativbereiche und Grünflächen")?
Auf berlin.de findet ihr eine Übersicht über die Berliner Bezirke und bei Anwählen des entsprechenden Bezirks jeweils eine Auflistung der dortigen Ämter. Für alle Fragen rund um die Bezirksämter und Zuständigkeiten kann das Bürgertelefon angewählt werden (030-115). Für Versammlungen aller Art, Demonstrationen und Flashmobs ist die Polizei Berlins zuständig, auf deren Internetseiten ebenfalls ein breites Bürgerangebot bereitgestellt wird.

Altersgrenzen

Altersbeschränkungen gibt es grundsätzlich nur dann, wenn es sich um gewerbliche Angelegenheiten beziehungsweise um werberechtliche Aktivitäten handelt. Das bedeutet, dass beinahe alle Aktivitätem, die politischen, sozialen, kirchlichen oder weltanschaulichen Zwecken dienen, von Menschen jeden Alters beantragt und durchgeführt werden dürfen. Für das Anmelden beispielsweise von dem Verteilen von Werbung aber muss die Person volljährig sein.
Doch auch dieser Grundsatz wird leider nicht übergreifend geteilt. So kann es auch sein, dass der jeweilige Bezirk bei allen Anträgen Volljährigkeit beziehungsweise volle Geschäftsfähigkeit fordert. Es ist dann bei Minderjährigkeit aber möglich, mit dem Einverständnis des Vormundschaftsgericht einen Antrag zu stellen.

Negativbereiche und Grünflächen

Je nach Bezirk gibt es außerdem sogenannte Negativbereiche, das heißt, dass in bestimmten Teilen eines Bezirks bestimmte öffentliche Aktivitäten nicht beziehungsweise eingeschränkt ausgeführt werden dürfen. Das bekannteste Beispiel eines solchen Negativbereiches in Berlin sind die befriedeten Bezirke in Berlin Mitte, also die Bannmmeile um den Bundestag und den Bundesrat. In dieser Bannmeile dürfen Versammlungen nur stattfinden, wenn dies beim Bundsministerium des Inneren beantragt und vom Bundesratspräsidenten genehmigt wurde. In manchen Bezirken gibt es keine Negativbereiche wie beispielweise in Treptow-Köpenick, dort können überall Flyer verteilt, Informationsstände angemeldet oder Versammlungen durchgeführt werden. (Wie umstritten auch diese Negativbereiche in der täglichen Praxis sind, geht beispielsweise aus einem Gerichtsurteil in erster Instanz in Berlin Mitte hervor).

Veranstaltungen auf Grünflächen und im allgemeinen auf geschützten Bereichen wie Spielplätzen oder Liegewiesen etc. fallen unter das sogenannte Berliner Grünanlagengesetz. Hier gilt ein besonderer Schutz und auch hier müssen Sondernutzungsanträge gestellt werden. Dies gilt es dann aber beim Grünflächenamt zu tun und nicht beim Ordnungsamt.

Ablehnung und Auflagen

Anträge können von den Bezirksämtern oder von der Polizei mit Verweis auf die öffentliche Sicherheit und Rechtsgrundlagen wie die Straßenverkehrsordnung abgelehnt oder mit Auflagen versehen werden. Solche Verwaltungspraxis muss in den jeweiligen Bescheiden mit der gültigen Rechtsgrundlage versehen und so für die Bürger und Bürgerinnen nachvollziehbar gemacht werden.

Keine Pauschalanmeldung!

Die einzelnen Aktivitäten im öffentlichen Raum müssen manchmal gesondert beantragt werden. So kann zwar bei einer Versammlung ein Stand in die Anmeldung integriert werden, doch je nach Anliegen müssen zum Beispiel zusätzlich zu der Versammlung noch Gewerbestände oder das Verteilen von Informationsmaterial beantragt werden. Damit es nicht bei der Durchführung der Veranstaltung zu Problemen kommt, sollte sich hier im Voraus detailiert informiert werden.