Deutsches Kinderhilfswerk

Für ein noch nicht begonnenes Projekt können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen oder Schülerinitiativen Anträge auf finanzielle Unterstützung bei Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung beteiligt werden.

Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen. Nicht gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften, öffentlichen Trägern (Schulen und Kitas) und Gesellschaften ohne den Status der Gemeinnützigkeit.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert aus Spendenmitteln Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Dauerhafte Förderthemen sind Kinderrechte/Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur/kulturelle Bildung, Beteiligung/Integration von Flüchtlingskindern sowie gesunde Ernährung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung

Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. 5.000,00 €, in Ausnahmefällen sind entsprechend der jeweiligen Förderrichtlinien bis zu 10.000,00 € Förderung möglich.

Hier findet ihr die FAQs zu den Förderrichtlinien!

Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Bei den Themenfonds sind die Stichtage für die Bearbeitung der Projektanträge jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Leipziger Straße 116 - 118 10117 Berlin

Tel: 030 - 30 86 93-0 Fax: 030 - 27 95 63 4 E-Mail: dkhw@dkhw.de https://www.dkhw.de