Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung

Frankfurter Allee 35 – 37
10247 Berlin (Friedrichshain-Kreuzberg)

Telefon
030 49 300 111

Das Berliner Büro für Diversionsberatung und -vermittlung bietet Jugendlichen und Heranwachsenden, die eine Straftat begangen haben, die freiwillige Beratung über Möglichkeiten der Diversion an. Das bedeutet, möglichst schnell nach der polizeilichen Vernehmung gemeinsam mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern zu überlegen, was sie zur Schadenswiedergutmachung tun wollen, damit das Verfahren nach § 45 Abs. 2 JGG eingestellt werden kann.

Die Kontaktstellen (Diversionsbüros) der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter befinden sich in den sechs Berliner Polizeidirektionen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diversionsbüros führen erzieherische Maßnahmen entweder selbst durch oder leiten sie ein. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass Straftaten von Jugendlichen häufig entwicklungsbedingt sind oder aus alterstypischen Konfliktsituationen entstehen. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) erlaubt, auf ein solches Fehlverhalten pädagogisch zu reagieren.

Die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren nach § 45 Abs. 2 JGG ohne Gerichtsverfahren einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme als Reaktion bereits stattgefunden hat, eingeleitet wurde oder der/die Beschuldigte sich um einen Ausgleich bemüht hat.

Diese "Umleitung" oder "Ablenkung" des Verfahrens wird Diversion genannt.

Zu unseren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den Berliner Polizeidirektionen