Kenn' deine Rechte!

Wusstest du schon...

... dass es in jedem Bezirk in Berlin eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche gibt, die sich beteiligen wollen?

... dass sich mit der UN-Kinderrechtskonvention zur Zeit 178 Staaten dazu verpflichten, Kinderinteressen zum Maßstab ihrer Politik zu machen? Übrigens sind laut UN alle bis 18 Jahren unter dem Begriff "Kind" gemeint.

... dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern und sie darauf bestehen können, dass diese auch berücksichtigt wird?

... dass Kinderbeauftragte im Bundestag erstmals 1987 eingesetzt wurden?

... dass es Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gibt?

Kenn' deine Rechte!

Schon gewusst: Beteiligung ist ein Grundrecht!

Es ist Teil der UN-Kinderrechtskonvention ...

Artikel 12, Absatz 1: (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

... und des Kinder- und Jugendplans (KJP) des Bundes sowie des Kinder- und Jugendberichts (KJB):

Beide dienen als relevante Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von Kinderrechten auf Bundesebene. Der KJP des Bundes ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Der KJB berichtet über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen, die die Kinder- und Jugendhilfe erbringt.

Im Kinder- und Jugendhilfegesetz steht das so:

§8: (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. [...]

§11: (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

In der Berliner Verfassung steht:

Artikel 13, Absatz 1: (1) Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz der Gemeinschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes als eigenständiger Persönlichkeit und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.

Auch im Schulgesetz...

...stehen Reglungen festgeschrieben, die die Länder bei der Schulerziehung einhalten bzw. umsetzen sollen. Darunter sind bspw. die Bildungs- und Erziehungsziele sowie Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern oder die Aufgaben der Schülervertretung.