Doris-Wuppermann-Stiftung

Die Doris-Wuppermann-Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr Engagement unterstützen. Sie setzt auf aktives Eintreten für eine soziale Demokratie jenseits von Parteizugehörigkeit.

1. Antragsberechtigte sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen.

2. Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Jugendorganisationen und Jugendinitiativen und andere freie Träger der Jugendhilfe, die in der Lage sind, Trägerschaften selbst zu übernehmen.

Die Doris-Wuppermann-Stiftung unterstützt junge Menschen, die sich für folgende Themen engagieren:

  1. Das Recht auf Arbeit und soziale Gerechtigkeit
  2. Fairen Handel in der Welt
  3. Anti-Rassismus
  4. Umweltschutz

In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500.- gewährt. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat

Für den Antrag muss das Antragsformular verwendet werden. Auf der Antragsrückseite ist eine Beschreibung und Begründung des Antrags vorzunehmen. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind bis 3 Monate nach Beendigung des Projekts durch einen Verwendungsnachweis mit entsprechendem Formular zu belegen. Eine Dokumentation in Form eines Berichts, ggf. mit Fotos, ist notwendig und dem Verwendungsnachweis beizulegen. Bei allen Veröffentlichungen des geförderten Projektes ist auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.

Die Anträge sind an folgende Email zu senden: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de