Was sagt das Gesetz?

Stalking wird juristisch (rechtlich) unter dem Begriff „Nachstellung“ zusammengefasst. Seit 2007 gibt es in Deutschland den sogenannten Nachstellungsparagrafen, seitdem steht Stalking unter Strafe.

Anfang des letzten Jahres wurde der Paragraf verschärft, Stalking wurde vom sogenannten Erfolgsdelikt zum Gefährdungsdelikt. Bis dahin musste das Opfer nachweisen, dass sein Leben "schwerwiegend beeinträchtigt" ist - beispielsweise durch einen Umzug oder Jobwechsel. Seit der Gesetzesänderung ist das nicht mehr nötig.

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Die Reaktion des Opfers spielt für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Durch die neuen Regelungen ist das Verhalten eines Stalkers bereits strafbar, bevor das Opfer gravierende Änderungen in seiner Lebensgestaltung vornehmen muss. Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten!

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.

Weitere Infos unter: GUTES RECHT BEI CYBERSTALKING (Landeskommission Berlin gegen Gewalt)